Impressum & Geschäftsbedingungen

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c/o strukturunion gmbh
managementberatung
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Verwaltungsdaten

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Manuel M. Weisbender
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 100158

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 202962997

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Manuel M. Weisbender (Anschrift wie links)

Haftungshinweis

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der strukturunion gmbh managementberatung (AGB)

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der struktununion gmbh managementberatung (Auftragnehmer), auch unter der Marke vektorfee.de, und seinen Vertragspartnern (Auftraggeber), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind oder aber zwingend entgegenstehende gesetzliche Regelungen existieren. 2. Aufträge im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen sind Vertragsverhältnisse über die allgemeine Managementberatung, die Lieferung von Waren, die Erbringung von EDV-Dienstlesitungen sowie die Erbringung anderer Sienstleistungen. 

3.
 Sofern bestehende Dokumente überarbeitet oder übersetzt werden, werden die Urheberrechte des jeweiligen Erstellers anerkannt. Soweit entsprechende Dokumentationen, Konzepte, Gutachten und ähnliches durch den Auftragnehmer selbst entwickelt wurden bzw. entsprechende Urheberrechte bestehen, werden diese vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. 

4.
 Gelieferte Versuchsanordnungen, zu liefernde Waren oder Software, Lieferung von Dienstleistung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Als Bezahlung gilt der Eingang des vereinbarten Kaufpreises beim Auftragnehmer bzw. auf einem der von ihm benannten Konten. Soweit die Zahlung per Wechsel oder Scheck erfolgt, gilt die Zahlung erst nach Einlösung als bewirkt. Etwaige Kosten für die Einlösung oder Rückbuchungen trägt der Auftraggeber. 

5.
 Die angebotenen Preise sowie sämtliche Vereinbarungen einschließlich der Nebenabreden erlangen erst Verbindlichkeit durch die schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. Erteilung seitens des Auftragsnehmers. Dies gilt vor allem auch für nachträgliche Auftragsänderungen. Preisangebote werden in Euro angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. 

6.
 Die Preise gelten jeweils für den in den Auftragsbestätigungen der strukturunion aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Darüber hinausgehende Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten eines erteilten Auftrages von den Vertragspartnern zugrunde gelegten Vorstellungen nicht nur unwesentlich ab, vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber einen dem tatsächlichen Aufwand angemessenen Preis. 

7.
 Etwaige Preisnachlässe gewährt der Auftragnehmer nur bei gesonderter Vereinbarung, Exklusivverträgen oder Auftragswiederholungen. Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zahlung mit der Bezahlung früherer Leistungen in Verzug befindet. Bei Insolvenzen entfällt jeglicher Nachlass. Dies gilt auch rückwirkend für bereits eingeräumte Skonti. 

8. 
Die strukturunion hat bei neuen Aufträgen oder ihr unbekannten Auftraggebern das Recht, die Auftragsdurchführung von der Vorauszahlung des Gesamtpreises, bzw. des Volumens abhängig zu machen. Vorstehende Regelung gilt auch entsprechend für den Fall, dass der strukturunion nachträglich Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu verringern. Alternativ hierzu ist die strukturunion in diesem Falle berechtigt, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche von strukturunion anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt wurden. Für den Fall, dass das zugrunde liegende Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB abgeschlossen wurde, muss der Auftragnehmer weiterhin seine vertraglich geschuldete Leistung mangelfrei erbracht haben. 

9.
 Soweit der Auftraggeber nach vorstehender Regelung nicht zur Vorauszahlung verpflichtet ist, wird die Zahlung sofort nach Durchführung des Auftrages fällig, spätestens jedoch nach Ablauf der in der entsprechenden Rechnung gesetzten Frist. Die Zahlung erfolgt per Scheck, Abbuchungsauftrag, Einzug oder Überweisung. 

10.
 Bei Verzug werden die zur Zeit gesetzlichen Zinsen des Basiszinssatz nach dem Diskontüberleitungsgesetz berechnet. Soweit der Auftragnehmer für die Zeit des Verzuges einen höherverzinslichen Kredit in Anspruch nimmt und er diesen bei rechtzeitiger Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages zurückgeführt hätte, ist er berechtigt, diesen Zinssatz zu fordern. Entsprechendes gilt für etwaige Stundungsvereinbarungen, es sei denn, dass der Auftragnehmer in diesem Falle auf die Erhebung von Zinsen (teil)verzichtet. Ein solcher Verzicht bedarf der Schriftform. 

11.
 Die strukturunion behält sich vor, Aufträge im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen der Herkunft oder technischen Form abzulehnen, soweit diese gegen Gesetze oder behördliche oder gerichtliche Verbote verstoßen oder aber die Durchführung des Auftrages für den Auftragnehmer unzumutbar ist. 

12.
 Es besteht keine Verpflichtung der strukturunion zur Prüfung, inwieweit durch die mit der Anwendung der erbrachten Leistung verbundenen Auswirkungen Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 

13.
 In Fällen höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens, wie z.B. bei Streiks und Aussperrungen, und bei verspäteter oder unrichtiger Lieferung seitens der Lieferanten des Auftragnehmers entfällt die Leistungspflicht der strukturunion, sofern hierdurch die Vertragserfüllung nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. In diesen Fällen sind darüber hinaus jegliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber der strukturunion ausgeschlossen. 

14.
 Für den Fall, dass der Auftraggeber innerhalb einer Woche vor Liefer – oder Leistungstermin vom Vertrag zurücktritt, ist die strukturunion berechtigt, 25 % des Gesamtpreises als Schadensersatz zu verlangen, ohne dass ein Schaden im Einzelnen nachgewiesen werden muss, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben davon unberührt. 

15.
 Die strukturunion haftet nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Eine solche Haftung auf Schadensersatz z.B. bei Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, wegen positiver Vertragsverletzung bzw. Pflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlung (einschließlich Produkthaftpflicht) besteht jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. 

16.
 Soweit zu liefernde Waren nicht selbst vom Auftragnehmer angeliefert werden, geht die Gefahr mit der Übergabe an den sorgfältig ausgewählten Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. 

17.
 Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und können nur unter genauer Angabe etwaiger Mängel berücksichtigt werden. Die Leistungen des Auftragnehmers bzw. von ihm gelieferte Waren sind unverzüglich nach Leistung bzw. Lieferung sorgfältig zu untersuchen. Die Leistung des Auftragnehmers gilt als mängelfrei genehmigt, wenn eine entsprechende Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Erbringung der Leistung beim Auftragnehmer eingeht. War der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht sofort erkennbar, so beginnt die Vorbezeichnete Frist ab Kenntnis bzw. möglicher Kenntnis des entsprechenden Mangels. 

18.
 Die strukturunion ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Abwicklung und Durchführung von Aufträgen einzusetzen. 

19.
 Eine Einstandspflicht oder Haftung für vom Auftraggeber verfolgte Geschäftszwecke besteht nicht.

20. Erfüllungsort ist Hillscheid. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Montabaur. Soweit Ansprüche des Auftragnehmers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Montabaur vereinbart. Für die gesamte Geschäftsbeziehung und ihre Abwicklung gilt ausschließlich deutsches Recht, es sei denn es besteht eine hiervon abweichende und schriftliche Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer. 

21
. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit dies nicht dem Sinn und Zweck des Vertrages entgegensteht. Eine unwirksame oder nichtige Regelung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. 

22. 
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Es gelten zusätzlich unsere speziellen AGB-D. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der strukturunion gmbh managementberatung für Beratungs- und Dienstleistungen (AGB-D) 

1 Gegenstand des Vertrages 
Die nachfolgende Vertragsbedingungen der strukturunion gmbh managementberatung (strukturunion) zur Erbringung festgelegter Dienst- und Beratungsleistungen durch die strukturunion direkt sowie unter der Marke dekorfabrik.de finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Auftraggebern im Zusammenhang mit Dienst und Beratungsleistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen der strukturunion und dem Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

2 Beratungs- und Dienstleistungen von strukturunion 

2.1
 strukturunion erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung (Bestellung) durch den Auftraggeber diverse Dienst- und Beratungsleistungen im Rahmen von EDV- und generellen Managementfragestellungen. Unter der Marke vektorfee.de werden ebenfalls Grafikdienstlesitungen allgemeiner Art erbracht. Die im Einzelfall von strukturunion zu erbringende Dienst- und Beratungsleistungen sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Die AGB-D finden insbesondere bei den folgenden Leistungen von strukturunion Anwendung: 

3. 
Ermittlung der konkreten Anforderungen des Auftraggeber unter Berücksichtigung der vorhandenen, kundenindividuellen Hard- und Softwareumgebung 

4.
 Planung und Entwicklung eines Konzepts zur Realisierung der Einführung vonstrukturunion- und kundenindividuellen Anforderungen inkl. aller Komponenten. 

5.
 Projektunterstützung und Beratung während der Einführung kundenindividuellen Lösungen. 

6.
 Umsetzung von Pilot-Anwendungen der jeweiligen kundenindividuellen Hard- und Softwarelösungen. 

7.
 Beratung und Ausführung bei Installation, Integration, Einführung und Inbetriebnahme der vom Auftraggeber ausgewählten kundenindividuellen Lösungen. 

8. 
Beratung und Optimierung verschiedener kundenindividuellen Abläufe. 

9. 
Schulung und Training für die des Auftraggeber angegliederten Unternehmen. 

10.
 Dienst- und Beratungsleistungen im Rahmen der angeforderten Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. 

3 Umfang und Erbringung der Leistung 
3.1 Konkrete Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und Vorgehensweise wird vom Auftraggeber bestimmt und sind schriftlich in der Leistungsbeschreibung, bzw. Bestellung festgelegt. 

3.2
 Soweit strukturunion für den Auftraggeber Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden. Projektleitung und Verantwortung liegen insofern beim Auftraggeber. strukturunion und der Auftraggeber werden einvernehmlich die Art und die Darstellung der Ergebnisse bzw. die Dokumentation und Protokollierung der Projektarbeit sowie Zeitvorgaben vereinbaren und dabei festlegen, welche Aufgaben strukturunion hierbei übernimmt. 

3.3
 strukturunion hat qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsdurchführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. strukturunion entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden. 

3.4
 Soweit Mitarbeiter des Auftraggebers im Rahmen von Projekten unterstützend tätig werden, wird der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter disziplinarisch von einem Mitarbeiter des Autraggebers geleitet werden. Der jeweilige Ansprechpartner des Auftraggebers ist strukturunion vor der Projektunterstützung zu benennen. 

3.5 
strukturunion erbringt die Dienst- und Beratungsleistungen während der normalen Arbeitszeiten außerhalb der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr, jedoch max. 8 Stunden pro Arbeitstag. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeit sind aufgrund besonderer Vereinbarungen gesondert zu vergüten. 

4 Vergütung und Rechungsstellung 
4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preisliste von strukturunion ergibt. Die angegebene Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungs- und Dienstleistungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitaufwand, der vom Auftraggeber zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von strukturunion selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Auftraggebers, z.B. in einer Niederlassung von strukturunion. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der zurzeit. gesetzlichen Umsatzsteuer. 

4.2
 Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch strukturunion anfallen, werden dem Auftraggeber zzgl. der zur Zeit gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise-, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,38 pro gefahrenen Kilometer berechnet. 

4.3
 Von strukturunion erbrachte Beratungsleistungen werden vom Auftraggeber auf Dienstleistungsberichten gegengezeichnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte, bzw. kundenindividuellen Formulare nach Abschluss der Beratungsleistungen, oder monatlich, wenn sich die Beratungs- oder Dienstleistungen über mehr als eine Woche erstrecken. 

4.4
 Soweit in der Auftragsbestätigung, bzw. Bestellung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. strukturunion wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwandes benachrichtigen. Soweit der Auftraggeber eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwandes wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 

4.5
 strukturunion behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten, wie Installation und Commissionig Unterstützung, Integration und Inbetriebnahme, Site Survey, Einweisung oder Schulung, wird strukturunion die Leistung jeweils nach Erbringung in Rechnung stellen. 

4.6
 Werden Leistungen aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann strukturunion diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen. 

5 Leistungsstörung 


5.1 
Hinsichtlich der erbrachten Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, haftet strukturunion für die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Leistung, nicht aber für einen vom Auftraggeber bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg. 

6 Mitwirkungspflicht des Auftraggeber
 

6.1
 Der Auftraggeber wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von strukturunion geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmaterial und Datenträger gelagert werden können. 

6.2
 Der Auftraggeber wird bei Bedarf strukturunion alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichenden Umfang ohne gesonderte Berechung zur Verfügung stellen, den Mitarbeiter von strukturunion jederzeit kostenfreien Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen. 

6.3
 Soweit strukturunion im Rahmen der Beratung und Dienstleistung zu Testzwecken beim Kunden des Auftraggebers Softwareprogramme installiert, ist es Sache des Auftraggebers, rechtzeitig für eine geeignete Hardware- und Software-Umgebung zu sorgen. 7 Eigentums und Nutzungsrecht 7.1 strukturunion spezifiziert die Materialien, die dem Auftraggeber gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang übergeben werden. Materialien (Arbeitsergebnisse) sind Schriftverkehr oder andere urheberrechtlich geschützte Werke in schriftlicher, maschinen lesbarer oder anderer Darstellungsform, wie z.B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen und ähnliche Werke. Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen sowie Maschinencode und Lizenzengehören nicht zu den Materialien. Diese Materialien werden von strukturunion entsprechend gegenseitiger Vereinbarung bezeichnet. Werden die Materialien nicht spezifiziert, sind sie den Materialien des Typs Allgemein zuzurechnen. Materialien des Typs I und Typ Allgemein sind Materialien, die während der Durchführung der Services entstehen oder bereits vorher bestanden und an denen strukturunion oder Dritte alle Eigentums- und Nutzungsrechte (einschließlich Copyright) besitzt. Der Auftraggeber erhält eine Kopie dieser spezifizierten Materialien sowie das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite Recht, Kopien der Materialien des Typs Allgemein innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen und zu verteilen. Unternehmen ist jede rechtliche Einheit (z.B. GmbH, Personengesellschaft) einschließlich deren Tochtergesellschaften, an denen eine Beteiligung von mehr als 50% besteht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, den Copyright – Vermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Kopie anzubringen, die unter diesen Bedingungen angefertigt wird. 

7.2
 Der Auftraggeber stellt strukturunion und ihre verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf Grund einer unberechtigten Übergabe von beigestellten Materialien zur Bearbeitung gemäß vorgenanntem Absatz entstehen. 

7.3 
Erfindungen, die während der Leistungserbringung gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Auftraggebers und strukturunion oder den jeweils verbundenen Unternehmen gemacht wurden, gehören beiden Vertragspartnern gemeinsam, ebenso das Recht auf Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht und die auf die Erfindung erteilten Schutzrechte. Jeder der Vertragspartner hat das Recht, solche Schutzrechte zu nutzen und Lizenzen an Dritte zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne den anderen Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen oder Zahlungen an ihn zu leisten. Aufwendungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Schutzrechts tragen die Vertragspartner zu gleichen Teilen. Verzichtet ein Vertragspartner in einem Land auf die Anmeldung, so kann der andere Vertragspartner auf eigene Kosten das Schutzrecht in diesem Land anmelden und hat dabei die volle Kontrolle über die Anmeldung oder Aufrechterhaltung, wobei in jedem Fall beide Vertragspartner Inhaber des Schutzrechts bleiben. 

Schulung beim Auftraggeber, Standartschulungen
 

8.1
 strukturunion kann Schulungsleitungen (Training, Workshops, Seminare) am Sitz des Auftraggebers bzw. an einem vom Auftraggeber benannten Ort erbringen. Der Auftraggeber wird in diesem Falle auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass geeignete Räumlichkeiten und eine ausreichende Anzahl an Computern je Teilnehmer zu den schriftlich vereinbarten Schulungsterminen zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch, dass die zu schulende Hardware und Software installiert und einsatzbereit ist. 

9 Geltungsbereich / anwendbares Recht / Sonstiges
 

9.1
 Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der strukturunion (AGB) enthaltenen Regelungen für z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Vergütung, und Zahlung, Eigentums- Rechtsvorbehalt, Haftung Verjährung, Gerichtsstand, etc. finden auf Vertragsverhältnisse im Rahmen der Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen entsprechend Anwendung. 

9.2
 Lieferungen und Leistungen von strukturunion erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen von strukturunion. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. 

9.3
 Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien können – soweit nicht abweichend vereinbart – nur in Deutschland wahrgenommen und erfüllt werden. 

9.4
 Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. 

9.5
 Gerichtsstand ist Montabaur 

9.6
 Sonstige Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen des Schriftformerfordernisses. 

9.7
 Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. 

9.8
 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die sich auf Verbraucherrechte beziehen und durch den Vertrag werden begrenzt noch ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.